Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung richtig angeben
Wenn Sie schwanger sind, freuen Sie sich auf die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Doch während dieser aufregenden Zeit gibt es auch einige administrative Hürden zu überwinden, insbesondere wenn es um die Steuererklärung geht. Das Mutterschaftsgeld, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen, die in der Zeit vor und nach der Geburt ihres Kindes gewährt wird. In der Regel erhalten Sie dieses Geld für einen Zeitraum von 14 Wochen: sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach. Die Krankenkassen zahlen bis zu 13 Euro pro Kalendertag, während der Arbeitgeber die Differenz zu Ihrem Nettolohn aufstockt.
Warum sollten Sie Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung angeben?
Obwohl das Mutterschaftsgeld grundsätzlich steuerfrei ist, müssen Sie es dennoch in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies liegt daran, dass es unter den Progressionsvorbehalt fällt. Das bedeutet, dass das Mutterschaftsgeld zwar nicht direkt versteuert wird, es aber dennoch Ihren persönlichen Steuersatz beeinflusst. Ein höherer Steuersatz kann möglicherweise zu Nachzahlungen führen, wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung prüft.
Wie viel Mutterschaftsgeld steht Ihnen zu?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt vom durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Wenn Ihr Nettolohn über 13 Euro pro Kalendertag liegt, muss Ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zahlen. Für geringfügig Beschäftigte oder privat Versicherte beträgt das Mutterschaftsgeld maximal 210 Euro als Einmalzahlung.
Mutterschaftsgeld beantragen
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dies geschieht in der Regel mit einer sogenannten MET-Bescheinigung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten. Diese Bescheinigung bestätigt den voraussichtlichen Geburtstermin. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin einreichen, da der Mutterschutz in der Regel eine Woche später beginnt.
Wie tragen Sie das Mutterschaftsgeld in die Steuererklärung ein?
Für die Angabe des Mutterschaftsgeldes in Ihrer Steuererklärung sind zwei Hauptaspekte entscheidend: das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss. Beide Beträge müssen in der elektronischen Steuererklärung, die über ELSTER eingereicht wird, korrekt eingetragen werden.
Wo genau tragen Sie die Beträge ein?
- Mutterschaftsgeld: Eintrag in Zeile 43 des Mantelbogens
- Arbeitgeber-Aufstockung: Eintrag in Zeile 28 der Anlage N
Einen weiteren Hinweis beachten
Das Finanzamt und andere Behörden tauschen Informationen aus. Beispielsweise informiert die Elterngeldstelle das Finanzamt über den Bezug von Elterngeld. Daher ist es ratsam, hier keine falschen Angaben zu machen, da dies zu Problemen führen kann.
Mutterschaftsgeld und Steuerklassenwechsel
Ein Wechsel der Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld. Relevant ist hier die Steuerklasse, die vor der Mutterschutzfrist galt. Falls Ihr Arbeitgeber den Zuschuss fälschlicherweise nach der neuen Steuerklasse berechnet, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass die Berechnung gemäß der vorher gültigen Steuerklasse erfolgen muss.
Was passiert mit dem Mutterschaftsgeld während der Elternzeit?
Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, solange Sie rechtzeitig Ihren Arbeitgeber informieren und gegebenenfalls Ihre Elternzeit unterbrechen. Der Arbeitgeberzuschuss wird auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettolohns vor der ersten Mutterschutzfrist berechnet, was Ihnen möglicherweise finanziell zugutekommt.
Fazit
Die korrekte Angabe von Mutterschaftsgeld in Ihrer Steuererklärung ist essenziell, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über alle Aspekte zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich über die Rechte und Pflichten für werdende Mütter und Arbeitgeber zu informieren.
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