Das Kindergeld stellt eine der zentralen sozialen Unterstützungen dar, die die deutsche Regierung Familien bietet. Dieses finanzielle Hilfsmittel, welches neben dem Elterngeld eine wichtige Rolle spielt, ist darauf ausgelegt, den Eltern eine Entlastung in der Aufzucht ihrer Kinder zu ermöglichen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, der Antragstellung und den finanziellen Aspekten des Kindergeldes.
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine universelle Sozialleistung, die allen Eltern in Deutschland zusteht, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Es dient der Absicherung der Grundbedürfnisse jedes Kindes und wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind und Monat. Diese Summe bleibt auch 2024 unverändert.
Wer kann Kindergeld beantragen?
Jeder Elternteil, unabhängig von der Nationalität, kann Kindergeld beantragen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind steuerpflichtiger Einwohner in Deutschland oder haben die deutsche Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island.
- Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt oder erfüllt eine der folgenden Bedingungen:
- Ihr Kind ist arbeitslos und bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchender registriert (bis 21 Jahre).
- Ihr Kind kann aufgrund einer vor 25 Jahren eingetretenen Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten (keine Altersgrenze).
- Ihr Kind befindet sich in der Ausbildung, im freiwilligen sozialen Jahr oder in der beruflichen Ausbildung (bis 25 Jahre oder Abschluss der ersten Ausbildung).
- Sie betreuen Ihr Kind und es lebt überwiegend bei Ihnen.
Es können nicht nur Eltern, sondern auch andere Erwachsene, die direkt für ein Kind sorgen, Kindergeld beantragen, wie z.B. Großeltern oder Stiefeltern.
Wie beantragt man Kindergeld?
Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie den „Antrag auf Kindergeld“ ausfüllen, unterschreiben (beide Elternteile!) und per Post an Ihre zuständige Arbeitsagentur senden. Die Adressdaten finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben.
Benötigte Unterlagen:
- Steuer-ID
- Geburtsurkunde des Kindes (evtl. Übersetzung)
- Nachweis über Ihren Wohnsitz (z.B. Meldebescheinigung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zusätzlich müssen Sie möglicherweise für jedes Kind das „Anlage: Kind“ Formular ausfüllen. Der Antrag kann bis zu sechs Monate rückwirkend gestellt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen bis zwei Monaten eine Rückmeldung per Post. Bei Genehmigung wird das Kindergeld regelmäßig auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Das Kindergeld und Steuern
Das Kindergeld ist in Deutschland steuerfrei. Es ist jedoch ratsam, jährlich eine Steuererklärung abzugeben, um von möglichen Steuervergünstigungen, wie Kinderfreibeträgen oder abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten, zu profitieren.
Steuerfreibetrag für Kinder (Kinderfreibetrag)
Bei der Steuererklärung vergleichen die Finanzbehörden den Betrag des erhaltenen Kindergeldes mit dem möglichen steuerfreien Kinderfreibetrag. Im Jahr 2024 beträgt dieser 4.656 Euro pro Elternteil oder 9.312 Euro für beide Elternteile zusammen. Die Finanzbehörden wählen die Option, die für Sie günstiger ist.
Zusätzliches Kindergeld für weitere Kinder
Wenn Sie mehrere Kinder haben, müssen Sie nach der Beantragung des Kindergeldes nicht alle Formulare erneut ausfüllen. Stattdessen können Sie einfach mit dem „Veränderungsmitteilung“ Formular Ihre vorherige Anmeldung ändern, um das Kindergeld für Ihr neues Kind zu beantragen.
Wie kündigt man das Kindergeld?
Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie Ihre Kindergeld-Anmeldung kündigen. Auch hierfür können Sie das „Veränderungsmitteilung“ Formular verwenden.
Wichtige Hinweise
Es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:
- Informieren Sie die Familienkasse, wenn Sie oder Ihre Kinder Deutschland verlassen.
- Wenn sich Ihre Wohnadresse oder Ihr Familienstand ändert, müssen Sie dies ebenfalls der Familienkasse mitteilen.
- Bei der Geburt eines neuen Kindes müssen Sie keinen neuen Antrag stellen, sondern lediglich Ihre vorherige Anmeldung anpassen.
Zusätzliche Finanzielle Unterstützung
Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern auch Anspruch auf andere Leistungen wie das Elterngeld oder den Unterhaltsvorschuss haben, falls sie alleinerziehend sind und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Weitere Informationen
Falls Sie mehr Informationen benötigen oder unsicher über Ihre Situation sind, können Sie das offizielle Informationsblatt zur Kindergeldantragstellung konsultieren oder sich an Ihre lokale Familienkasse wenden.
Für weitere Informationen zu Kindergeld in Deutschland besuchen Sie auch diesen Link.
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