Das Kindergeld ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland, die Eltern dabei hilft, die Kosten für die Aufzucht ihrer Kinder zu decken. Wenn Sie in Hessen leben und ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen. Es gibt einige wichtige Aspekte, die Sie dabei beachten sollten.
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist unter 18 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch für volljährige Kinder beantragt werden).
- Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben oder von Ihnen regelmäßig betreut werden.
- Ihren Wohnsitz haben Sie in Deutschland, einem anderen EU-Land, oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.
Höhe des Kindergeldes
Aktuell beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Es wird in der Regel nur an eine Person gezahlt, meist an einen Elternteil. Bei mehreren Kindern wird der Betrag als Gesamtbetrag ausgezahlt.
Kindergeldantrag stellen
Der Antrag auf Kindergeld kann online über das Verwaltungsportal Hessen gestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag für Ihr neugeborenes Kind direkt ab der Geburt zu stellen. Dazu benötigen Sie:
- Das ausgefüllte Antragsformular.
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes.
- Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes sowie des Elternteils, der den Antrag stellt.
Online-Dienste nutzen
Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat und ein Passwort. Die Identifizierung erfolgt entweder über den Personalausweis oder andere EU-eID-Mittel.
Der Online-Dienst ermöglicht eine medienbruchfreie Antragstellung, bei der Sie auch Dokumente hochladen können. Außerdem können Sie Änderungen, die das Kindergeld betreffen, ebenfalls online mitteilen.
Wichtige Informationen zur Beantragung
Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, könnte Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig sein. In diesem Fall müssen Sie auch den Antrag dort einreichen. Es gibt keine Fristen für die Beantragung, jedoch wird das Kindergeld rückwirkend nur bis zu sechs Monate nach Antragstellung gezahlt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird der Antrag innerhalb eines Monats bearbeitet. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, empfiehlt es sich, den Online-Service der Familienkasse zu nutzen. Die Familienkasse wird regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch weiterhin bestehen.
Änderungen mitteilen
Es ist wichtig, der Familienkasse sofort mitzuteilen, wenn sich etwas ändert, das Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch haben könnte. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kind die Schule abbricht oder eine Erwerbstätigkeit im Ausland beginnt.
Kontakt zur Familienkasse
Wenn Sie Fragen zum Kindergeld haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie die Hotline der Familienkasse Hessen unter 0800 4 5555 30 kontaktieren. Die Anrufe sind für Sie kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf Kindergeld sind im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz verankert. Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Fristen und Kosten
Es fallen keine Kosten für die Beantragung des Kindergeldes an. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Rückwirkend können Sie Kindergeld bis zu sechs Monate nach Antragstellung erhalten.
Weitere Unterstützung für Familien
Zusätzlich zum Kindergeld können berechtigte Familien einen Kinderzuschlag beantragen, wenn sie zwar über ein Einkommen verfügen, jedoch nicht in der Lage sind, den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Familienkasse.
Zusammenfassung
In Hessen haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, das zur finanziellen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder dient. Die Beantragung erfolgt unkompliziert online oder schriftlich. Achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen und Änderungen umgehend der Familienkasse mitzuteilen.
Verwandte Informationen
Für weitere Informationen über Kindergeld und verwandte Themen besuchen Sie die Webseite der Bundesagentur für Arbeit oder lesen Sie unseren Artikel über Kindergeld 2024: Alles, was Sie wissen müssen.
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