Wann entfällt der Anspruch auf Kindergeld?
Das Thema Kindergeld wirft viele Fragen auf, insbesondere wenn es um die finanziellen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Ansprüche geht. In Deutschland können Eltern, die ihren Wohnsitz hier haben, bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder Kindergeld beantragen. Doch die Ansprüche sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, und die Einkommensgrenze spielt eine entscheidende Rolle. Lassen Sie uns die verschiedenen Aspekte des Kindergeldes näher betrachten.
Was genau ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung, die Eltern finanziell entlasten soll. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass der Antrag auf Kindergeld beim Finanzamt gestellt werden muss. Es ist nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Pflegeeltern und Adoptiveltern zugänglich. Der Betrag, den Eltern erhalten, kann je nach Anzahl der Kinder variieren; für das erste und zweite Kind gibt es derzeit 250 Euro monatlich, während für das dritte Kind 255 Euro und für jedes weitere Kind 255 Euro ausgezahlt werden.
Wann entfällt der Anspruch auf Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld ist vor allem an das Alter des Kindes gebunden. Bis zur Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag, ist die Regel klar. Danach wird es komplizierter. So haben Eltern bis zum 25. Lebensjahr ihres Kindes Anspruch auf Kindergeld, vorausgesetzt, das Kind ist in Ausbildung oder Studium. Aber was passiert, wenn das Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat? Hier kommt die sogenannte „Einkommensgrenze“ ins Spiel.
Kindergeld und Einkommensgrenzen
Obwohl es keine generelle Einkommensgrenze für Eltern gibt, die Kindergeld erhalten möchten, kann sich das Einkommen eines Elternteils auf den Anspruch auswirken. Die Frage, die sich stellt: Wann bekommt man kein Kindergeld mehr? Dies geschieht in der Regel, wenn das Kind nach der ersten Ausbildung eine zweite beginnt und dabei regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet.
Schädliche Einkünfte
Als schädliche Einkünfte bezeichnet man Einnahmen, die über der genannten Grenze liegen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Job, der mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt, den Anspruch auf Kindergeld gefährden kann. Zu den schädlichen Einkünften gehören:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
- Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
- Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit
Kindergeld und Ausbildungsnachweise
Für volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind, ist es wichtig, dass die Eltern jährlich Ausbildungsnachweise oder Bescheinigungen der Schule oder Hochschule einreichen. Dies dient dazu, den Anspruch auf Kindergeld nachzuweisen, insbesondere wenn das Kind das 18. Lebensjahr überschreitet. Hierbei ist zu beachten, dass die Familienkasse auch die Dauer der Ausbildung berücksichtigt und ggf. Nachweise anfordert.
Besonderheiten bei der zweiten Ausbildung
Wenn das volljährige Kind bereits eine erste Ausbildung abgeschlossen hat und eine zweite Ausbildung anstrebt, bleibt der Anspruch auf Kindergeld nicht automatisch bestehen. Hierbei ist entscheidend, ob das Kind während der zweiten Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. In solchen Fällen erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Es gilt jedoch zu beachten, dass bestimmte Ausbildungsarten, wie duale Studiengänge oder berufsbegleitende Studien, nicht automatisch als schädlich gelten.
Anspruch auf Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, gibt es keine Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld. Dies bedeutet, dass der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen bleibt, solange die Behinderung vor dem Erreichen dieser Altersgrenze eingetreten ist.
Der Antrag auf Kindergeld
Der Antrag kann sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden. Am besten erfolgt der Antrag gleich nach der Geburt des Kindes. Wichtig ist, dass alle notwendigen Informationen, einschließlich der Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kind, bereitgestellt werden. Beachten Sie, dass das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend gezahlt wird.
Besondere Situationen
In speziellen Fällen, beispielsweise wenn Eltern getrennt leben, hat derjenige das Kindergeldanspruch, bei dem das Kind überwiegend wohnt. Hierbei ist der andere Elternteil berechtigt, die hälftigen steuerlichen Freibeträge für das Kind geltend zu machen. Dies bedeutet, dass das Kindergeld in der Regel den Unterhaltsanspruch des anderen Elternteils mindert.
Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag des Kindes, es sei denn, das Kind ist weiterhin in Ausbildung oder hat eine Behinderung. Dies bedeutet, dass Eltern, deren Kinder die Schule abgeschlossen haben und keine Ausbildung beginnen, in der Regel kein Kindergeld mehr erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kindergeld eine wertvolle Unterstützung für Familien darstellt, jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. Um den Überblick zu behalten, ist es ratsam, sich über die jeweiligen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig die erforderlichen Nachweise einzureichen.
Für weitere Informationen zum Thema Kindergeld und zu den aktuellen Regelungen besuchen Sie bitte diesen Artikel über Kindergeld 2024.
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