Kindergeld und Kinderzuschlag: Auszahlungstermine 2024
Das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag sind essentielle finanzielle Unterstützungen für Familien und werden von der zuständigen Familienkasse verwaltet. Die Auszahlung der Beträge erfolgt nicht an einem fixen Datum, sondern ist abhängig von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Diese Nummer erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes und bleibt für alle Kinder innerhalb einer Familie gleich.
Die Zahl der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer bestimmt, wann die Gelder auf Ihr Konto überwiesen werden. Beispielsweise: Besitzen Sie die Kindergeldnummer xxxFKxxxxx9, so ist die 9 Ihre Endziffer, die den Auszahlungstermin festlegt.
Auszahlungstermine für Kindergeld 2024 nach Endziffern
Endziffer | Auszahlungstermine |
---|---|
0 | 4. Januar, 5. Februar, 5. März, 4. April, 6. Mai, 5. Juni, 3. Juli, 5. August, 4. September, 7. Oktober, 6. November, 4. Dezember |
1 | 5. Januar, 8. Februar, 6. März, 4. April, 7. Mai, 6. Juni, 4. Juli, 6. August, 6. September, 7. Oktober, 7. November, 5. Dezember |
2 | 10. Januar, 9. Februar, 7. März, 10. April, 8. Mai, 7. Juni, 5. Juli, 7. August, 9. September, 9. Oktober, 8. November, 6. Dezember |
3 | 11. Januar, 12. Februar, 8. März, 11. April, 13. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 9. August, 11. September, 10. Oktober, 11. November, 9. Dezember |
4 | 12. Januar, 13. Februar, 12. März, 12. April, 14. Mai, 12. Juni, 10. Juli, 12. August, 12. September, 11. Oktober, 12. November, 10. Dezember |
5 | 15. Januar, 14. Februar, 13. März, 15. April, 15. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 14. August, 13. September, 14. Oktober, 13. November, 11. Dezember |
6 | 16. Januar, 15. Februar, 14. März, 17. April, 16. Mai, 14. Juni, 12. Juli, 15. August, 16. September, 16. Oktober, 14. November, 12. Dezember |
7 | 17. Januar, 16. Februar, 15. März, 18. April, 17. Mai, 17. Juni, 17. Juli, 16. August, 17. September, 17. Oktober, 18. November, 13. Dezember |
8 | 22. Januar, 19. Februar, 19. März, 19. April, 22. Mai, 20. Juni, 18. Juli, 19. August, 18. September, 18. Oktober, 19. November, 16. Dezember |
9 | 23. Januar, 21. Februar, 20. März, 22. April, 23. Mai, 21. Juni, 19. Juli, 21. August, 19. September, 21. Oktober, 20. November, 17. Dezember |
Wichtige Informationen zur Auszahlung
Es ist zu beachten, dass die Auszahlungstermine durch Feiertage oder Wochenenden verschoben werden können. Ein Rechtsanspruch auf einen spezifischen Auszahlungstag besteht nicht. Bei der ersten Auszahlung, die nach der Geburt Ihres Kindes erfolgt, erhalten Sie den vollen Betrag, selbst wenn Ihr Anspruch erst am letzten Tag des Monats entsteht. Beispiel: Wenn Ihr Kind am 30. März geboren wird, haben Sie Anspruch auf das volle Kindergeld für den Monat März.
Kontakt zur Familienkasse
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555533 kontaktieren. Halten Sie dabei Ihre Kindergeldnummer bereit, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage zu gewährleisten.
Wie man Kindergeld beantragt
Um Kindergeld zu beantragen, können Sie dies bequem online über die Webseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit tun. Es stehen verschiedene Antragsmöglichkeiten zur Verfügung, sowohl für Neugeborene als auch für volljährige Kinder. Für die Beantragung benötigen Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes sowie Ihre eigene.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
- Steuer-Identifikationsnummer des antragstellenden Elternteils
- Nachweise über die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes (falls erforderlich)
- Schwerbehindertenausweis (falls zutreffend)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Bei besonderen Umständen, beispielsweise bei einer Behinderung, kann dieser Anspruch bis zum 25. Geburtstag bestehen. Es ist wichtig, dass das Kind in Ihrem Haushalt lebt und dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Kindergeld zu erhalten. Dies gilt auch für EU-Staatsbürger und Personen mit einem bestimmten Aufenthaltstitel.
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie Kindergeld beantragen. Dies betrifft auch Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, die in Deutschland wohnen oder arbeiten.
Zusätzliche Informationen und Ressourcen
Für weiterführende Informationen zur Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag können Sie die Webseite der Bundesagentur für Arbeit besuchen oder die entsprechenden Merkblätter herunterladen. Hier finden Sie auch Informationen über Familienleistungen, die Ihnen zustehen könnten.
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