Kindergeld 2024: Alles, was Sie wissen müssen über Anspruch, Antrag, Höhe und Auszahlung

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Kindergeld 2024/2025: Anspruch, Antrag, Höhe und Auszahlung

Das Kindergeld ist eine essenzielle finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Auszahlung für jedes Kind 250 Euro. Diese Zahlungen sind nicht nur für deutsche Staatsbürger gedacht; auch ausländische Staatsangehörige können, unter bestimmten Bedingungen, Anspruch auf diese Leistung haben.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Das Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, also bis zum 18. Geburtstag. Nach dieser Altersgrenze besteht die Möglichkeit, dass das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt wird, sofern das Kind sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet.

Höhe des Kindergeldes 2024

Für 2024 bleibt die Höhe des Kindergeldes bei 250 Euro pro Monat pro Kind. Ab 2025 ist jedoch eine Erhöhung auf 255 Euro vorgesehen. Hier ist eine Übersicht der Kindergeldhöhen:

  • 1. und 2. Kind: 250 Euro
  • 3. Kind: 250 Euro
  • Ab dem 4. Kind: 250 Euro

Kindergeldantrag stellen

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Die Bearbeitung des Antrags kann in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Rückwirkender Kindergeldantrag

Wichtig zu wissen: Kindergeld kann nur für die letzten sechs Monate vor der Antragstellung rückwirkend ausgezahlt werden. Früher war eine Rückzahlung für bis zu vier Jahre möglich, jedoch wurde diese Regelung zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch stark eingeschränkt.

Anspruch auf Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder, die in ihrem Haushalt leben. Dies gilt auch für Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern. Ein wichtiger Punkt ist, dass für den Anspruch kein Wohnsitz in Deutschland erforderlich ist, solange die Erziehungsberechtigten hier steuerpflichtig sind.

Besonderheiten für minderjährige und volljährige Kinder

Der Anspruch auf Kindergeld entsteht bereits im Geburtsmonat des Kindes und reicht bis zur Volljährigkeit. Für volljährige Kinder wird das Kindergeld jedoch nur weitergezahlt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Kindergeld für behinderte Kinder

Besonders erwähnenswert ist, dass für Kinder mit Behinderung das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt wird, sofern die Behinderung vor Vollendung dieses Alters eingetreten ist.

Änderungen durch die Kindergrundsicherung

Um die Familienleistungen zu reformieren, plant die Bundesregierung die Einführung der Kindergrundsicherung ab 2025, die das bisherige Kindergeld ersetzen soll. Diese Grundsicherung wird sowohl das Kindergeld als auch andere Leistungen bündeln. Während der Übergangszeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung bleibt das Kindergeld jedoch bestehen.

Sofortzuschlag für bedürftige Familien

Zusätzlich zum Kindergeld erhalten bedürftige Kinder seit Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Ab 2025 wird dieser auf 25 Euro erhöht. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen.

Kindergeld und Steuerfreibeträge

Ob Eltern Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, hängt von der Einkommenshöhe ab. Bei einem Einkommen von etwa 36.000 Euro für Alleinstehende oder 66.000 Euro für Verheiratete ist der Kinderfreibetrag in der Regel vorteilhafter als das Kindergeld. Das Finanzamt führt am Jahresende eine Günstigerprüfung durch.

Widerspruch gegen den Kindergeldbescheid

Falls Eltern mit einem Bescheid der Familienkasse nicht einverstanden sind, können sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft sein, haben sie bis zu einem Jahr nach Erhalt des Bescheids Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Fazit

Das Kindergeld ist eine unverzichtbare Unterstützung für viele Familien in Deutschland. Informierte Eltern können durch die richtige Beantragung und das Verständnis der Ansprüche und Fristen sicherstellen, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Weitere Informationen und Details finden Sie in den Ratgebern zur Kindergrundsicherung und Kindergeld.

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