Elternzeit und Teilzeitarbeit: Was Eltern wissen müssen

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Elternzeit: Ein Überblick über Teilzeitarbeit und Rechte

Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase im Leben von Müttern und Vätern, die es ihnen ermöglicht, für ihre Kinder da zu sein. Doch was, wenn der Wunsch besteht, während dieser Zeit auch beruflich aktiv zu bleiben? Viele Eltern fragen sich, ob und wie sie arbeiten während der Elternzeit können, ohne ihre Ansprüche auf Elterngeld zu gefährden.

Arbeiten in der Elternzeit: Ein Recht auf Teilzeit

32 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Dies gilt vielmehr für Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren wurden. Für ältere Kinder liegt die Grenze bei 30 Stunden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht verpflichtend ist; Eltern können auch ganz auf Arbeit verzichten.

Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit

Um in Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Betrieb muss mindestens 15 Mitarbeiter haben (Auszubildende zählen nicht).
  • Sie müssen seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen beschäftigt sein.
  • Sie sollten beabsichtigen, mindestens 2 Monate lang zu arbeiten, mit mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche.
  • Ihr Arbeitsplatz muss für Teilzeitarbeit geeignet sein.

Der Antrag auf Teilzeitarbeit

Wenn Sie Teilzeitarbeit während der Elternzeit beantragen möchten, müssen Sie dies rechtzeitig tun. Die Fristen sind wie folgt:

  • Vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes: mindestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit.
  • Nach dem 3. Geburtstag: mindestens 13 Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit.

In Ihrem Antrag sollten Sie genaue Informationen über den gewünschten Arbeitszeitrahmen und die Verteilung der Stunden angeben, um Ihrem Arbeitgeber die Entscheidung zu erleichtern.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnt, muss er dies schriftlich begründen. Dringende betriebliche Gründe sind die einzige zulässige Begründung für eine Ablehnung. Reagiert der Arbeitgeber innerhalb der Fristen nicht, gilt der Antrag als genehmigt.

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit

Ein wichtiger Vorteil der Elternzeit ist der besondere Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit und schützt Sie davor, während dieser Zeit gekündigt zu werden. Dies gilt auch, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Allerdings erlischt dieser Schutz mit dem Ende der Elternzeit.

Elterngeld und Hinzuverdienst

Ein häufiges Anliegen von Eltern in Teilzeit betrifft das Elterngeld. Wenn Sie während der Elternzeit arbeiten, hat dies Auswirkungen auf den Elterngeldanspruch:

  • Jeder Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet.
  • Der Elterngeldanspruch berechnet sich aus dem Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes.
  • Wenn Ihr Einkommen während der Elternzeit geringer ist, erhalten Sie eine Ausgleichszahlung.

Beispielsweise: Wenn Sie vor der Geburt 2.300 Euro netto verdient haben und in Teilzeit 1.300 Euro verdienen, hätten Sie im ersten Jahr Anspruch auf Elterngeld für die Differenz von 1.000 Euro.

Arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber

Eltern können auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, solange die maximale Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche nicht überschritten wird. In diesem Fall müssen Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber 4 Wochen im Voraus informieren.

Besondere Regelungen für Selbstständige

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit, können jedoch Elterngeld beantragen, wenn sie ihr Einkommen anpassen. Dabei dürfen sie maximal 75% ihres vorherigen Nettoeinkommens verdienen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach ihrem Einkommen.

Tipps für Eltern in Teilzeit

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, bedenken Sie Folgendes:

  • Teilen Sie Ihren Teilzeitwunsch bereits bei der Anmeldung der Elternzeit mit.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig über Ihre Urlaubsansprüche.
  • Behalten Sie die Fristen für die Beantragung im Blick, um Probleme zu vermeiden.

Für detaillierte Informationen zur Elternzeit und zum Elterngeld können Sie sich auch auf dieser Seite informieren: Elternzeit – Familienportal des Bundes.

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