Elterngeldstellen in Schleswig-Holstein: Wichtige Informationen für Eltern

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In Schleswig-Holstein ist das Elterngeld eine essenzielle Unterstützung für alle Eltern, die sich um ihr neugeborenes Kind kümmern möchten, während sie gleichzeitig ihre wirtschaftliche Situation absichern. Die Elterngeldstellen, die dem Landesamt für soziale Dienste angehören, sind die Anlaufstellen für die Beantragung dieser finanziellen Hilfe.

Kontaktdaten der Elterngeldstellen

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Elterngeldstellen in Schleswig-Holstein, die Ihnen bei der Beantragung und den notwendigen Informationen behilflich sein können:

  • Kreis Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg:
    Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Heide
    Neue Anlage 9, 25746 Heide
    Telefon: 0481 6960
    Fax: 0481 696 199
    E-Mail: [email protected]
  • Kreis Plön, Städte Kiel und Neumünster:
    Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Neumünster
    Steinmetzstraße 1-11, 24534 Neumünster
    Telefon: 04321 913-5
    Fax: 04321 13338
    E-Mail: [email protected]
  • Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Stadt Lübeck:
    Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Lübeck
    Große Burgstraße 4, 23552 Lübeck
    Telefon: 0451 14060
    Fax: 0451 1406 499
    E-Mail: [email protected]
  • Kreise Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg:
    Landesamt für soziale Dienste, Außenstelle Schleswig
    Seminarweg 6, 24837 Schleswig
    Telefon: 04621 8060
    Fax: 04621 29583
    E-Mail: [email protected]

Arten von Elterngeld

Das Elterngeld wird in zwei Hauptkategorien unterteilt: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beide Varianten sind darauf ausgerichtet, Eltern während der ersten Lebensmonate ihres Kindes zu unterstützen.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. Eltern können es bis zum 14. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen. Neuere Regelungen besagen, dass nur im ersten Lebensjahr des Kindes in einem Monat ein gemeinsamer Bezug möglich ist, es sei denn, es handelt sich um Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus richtet sich speziell an Eltern, die während des Bezugs bereits Teilzeit arbeiten möchten. Hierbei können Eltern anstelle eines Monats mit Basiselterngeld zwei Monate mit halber Leistungshöhe beziehen – dies kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes erfolgen.

Partnerschaftsbonus

Ab dem 1. September 2021 können Eltern, die in Teilzeit arbeiten, zusätzlich 2 bis 4 Monate ElterngeldPlus erhalten. Hierbei müssen sie eine durchschnittliche Arbeitszeit von 24 bis 32 Stunden pro Woche nachweisen. Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende.

Anspruchsberechtigung

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ihres Kindes maximal 200.000 Euro gemeinsam verdient haben, wobei diese Regelung auch für Alleinerziehende gilt. Für Geburten bis zum 31.03.2024 betrug die Einkommensgrenze für Alleinerziehende 250.000 Euro und für Elternpaare 300.000 Euro.

Wichtige Punkte zur Antragstellung

Um Elterngeld zu beziehen, muss ein Elternteil das Elterngeld in mindestens zwei Lebensmonaten des Kindes beantragen. Ab dem 15. Lebensmonat ist ein ununterbrochener Bezug erforderlich, andernfalls endet der Anspruch. Frühgeborene Kinder haben spezielle Regelungen, die zusätzliche Monate ermöglichen können.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes wird basierend auf dem Einkommen vor der Geburt des Kindes sowie dem Verlust von Einkommen nach der Geburt berechnet. Eltern mit höherem Einkommen können bis zu 65%, während Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100% ihres Netto-Voreinkommens erhalten. Das Basiselterngeld variiert zwischen 300 Euro und 1800 Euro monatlich, während das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro beträgt.

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