Elterngeld für das zweite Kind: Was Sie wissen müssen
Die häufigsten Fragen, die in Zusammenhang mit dem Elterngeld für das zweite Kind aufkommen, sind:
- Wie viel Elterngeld steht mir für mein zweites Kind zu?
- Erhalte ich den vollen Betrag wie beim ersten Kind?
- Wann wäre der beste Zeitpunkt für die Planung eines weiteren Kindes?
Die Antworten auf diese Fragen sind oft nicht einfach, da sie stark von Ihrer individuellen Situation abhängen. In diesem Artikel erläutern wir die Berechnung des Elterngeldes für Ihr zweites Kind und geben Ihnen nützliche Tipps, um die Auszahlung möglicherweise zu erhöhen.
Wichtige Aspekte beim Elterngeld für das zweite Kind
Hier sind einige zentrale Punkte, die Sie beachten sollten:
- Eine frühzeitige Planung ist unerlässlich.
- Durch den Geschwisterbonus kann das Elterngeld sogar höher ausfallen.
- Je früher das nächste Kind geboren wird, desto einfacher ist es, das volle Elterngeld zu erhalten.
- Nutzen Sie Gestaltungsspielräume, um mögliche Ausklammerungen zu Ihrem Vorteil zu verwenden.
- Eine laufende Elternzeit kann gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG vorzeitig beendet werden, um erneut Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind
Die Berechnung des Elterngeldes folgt stets dem gleichen Prinzip, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Hier eine Übersicht:
- Ermittlung des 12-Monats-Vergleichszeitraums: Dieser Zeitraum umfasst die 12 Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes. Bei Selbständigen gilt der Zeitraum vom Januar bis Dezember des Vorjahres, wenn sie seit dem 1. Januar des Jahres vor der Geburt tätig waren.
- Prüfung von Ausklammerungs- und Verschiebetatbeständen: Wenn während der 12 Monate Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für das ältere Geschwisterkind bezogen wurde, kann dies die Berechnung beeinflussen.
Beispiel zur Berechnung
Angenommen, Ihr erstes Kind wurde am 23. Februar 2018 geboren, und Sie haben für dieses Kind bis zum 22. Juni 2019 Elterngeld bezogen. Ihr zweites Kind kommt am 23. Mai 2020 zur Welt. Der Vergleichszeitraum für das zweite Kind wäre also der Zeitraum vom Mai 2019 bis April 2020. Wenn Sie in diesem Zeitraum Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für das erste Kind bezogen haben, werden diese Monate bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Schwanger während der Elternzeit: Was ist zu beachten?
Wenn Sie während Ihrer Elternzeit schwanger werden, hat dies zunächst keine Auswirkungen auf den Elterngeldbezug des älteren Kindes. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte:
- Sie können Ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz des zweiten Kindes zu gehen.
- Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich.
- Das Mutterschaftsgeld wird wieder aktiv, wenn Sie die Elternzeit beenden.
Doppelte Elterngeldbezüge vermeiden
Bei einer engen zeitlichen Abfolge der Geburten kann es sein, dass Ihr Elterngeldanspruch für das erste Kind auf den Mindestbetrag (150 Euro) gekürzt wird, wenn Sie gleichzeitig für beide Kinder Elterngeld beziehen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Bezug des Elterngeldes für das erste Kind rückwirkend zu ändern.
Der „Elterngeld-Trick“ für Angestellte
Eine interessante Möglichkeit zur Erhöhung des Elterngeldes besteht darin, eine Selbständigkeit anzumelden. Dies ermöglicht es, die Berechnungsgrundlage auf ein Jahr mit höherem Einkommen zu verschieben. Hierbei gilt:
- Für Selbständige wird der Bemessungszeitraum immer auf das letzte Kalenderjahr vor der Geburt festgelegt.
- Elterngeldbezüge für ältere Geschwisterkinder können ausgeklammert werden, was die Berechnung positiv beeinflussen kann.
Tipps zur Anmeldung einer Selbständigkeit
Wenn Sie eine Selbständigkeit anmelden möchten, um Ihr Elterngeld zu optimieren, beachten Sie Folgendes:
- Sie müssen aktiv Einnahmen erzielen, um als selbständig zu gelten.
- Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim Ordnungsamt oder durch eine formale Anzeige beim Finanzamt.
- Alternativ können Sie auch Dienstleistungen anbieten wie Coaching, Beratung oder kreative Projekte.
Praxiserfahrungen und regionale Unterschiede
Da die Verwaltung des Elterngeldes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, gibt es oft regionale Unterschiede in der Handhabung. Einige Elterngeldstellen sind pragmatischer, während andere strikter verfahren. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen Ihrer zuständigen Stelle zu beachten.
Häufige Stolpersteine
Einige der häufigsten Probleme, die Eltern bei der Beantragung des Elterngeldes begegnen, sind:
- Die Elterngeldstelle erkennt die Selbständigkeit ohne Steuerbescheid nicht an.
- Die Gewinnerzielungsabsicht wird in Frage gestellt.
- Die Fristen für die Ausübung der Selbständigkeit können versäumt werden.
Elterngeldrechner nutzen
Zur genauen Berechnung Ihres Elterngeldes empfiehlt es sich, einen Elterngeldrechner zu verwenden. Dies hilft Ihnen, den für Sie optimalen Zeitraum zu ermitteln und Ihre Ansprüche zu maximieren. Nutzen Sie dazu die kostenfreien Online-Tools, die viele Informationsportale anbieten.
Tipps zur Planung
Wenn Sie planen, ein weiteres Kind zu bekommen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Berücksichtigen Sie Ausklammerungstatbestände, um Ihre Berechnung zu optimieren.
- Informieren Sie sich über die neuen Regelungen zum Elterngeld, die ab April 2024 in Kraft treten.
- Nutzen Sie professionelle Beratungen zur Klärung Ihrer individuellen Situation.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratungsmöglichkeiten besuchen Sie die Webseiten des Familienportals oder kontaktieren Sie entsprechende Beratungsstellen.
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