Partnerschaftsbonus beim Elterngeld: Was ist das?
Bei der Geburt eines Kindes steht Eltern oft eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine besonders interessante Förderung ist der Partnerschaftsbonus, der Eltern dazu ermutigt, sich die Betreuung des Kindes partnerschaftlich zu teilen, während sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Bonus?
Was bedeutet der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Eltern, jeweils bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu erhalten. Um sich für diesen Bonus zu qualifizieren, müssen beide Elternteile über einen Zeitraum von mindestens vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten in Teilzeit arbeiten. Die Arbeitszeiten müssen dabei zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche liegen.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus
Für die Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Beide Elternteile müssen parallel in Teilzeit arbeiten.
- Die Arbeitszeit muss zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche liegen.
- Die vier Monate müssen aufeinander folgen.
- Mindestens ein Elternteil muss ab dem 15. Lebensmonat Elterngeld Plus beziehen.
Wie wird der Partnerschaftsbonus berechnet?
Die Berechnung des Partnerschaftsbonus erfolgt auf Basis des vorgeburtlichen Einkommens. Der Bonus selbst beträgt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat für jedes Elternteil, abhängig vom Einkommen vor der Geburt.
Hier einige Beispiele zur Verdeutlichung:
Beispiel 1:
Ein Elternteil hat einen Elterngeldanspruch von 1.300 Euro und verdient während der Teilzeitarbeit 800 Euro netto. In diesem Fall erhält der Elternteil 650 Euro als Partnerschaftsbonus, was insgesamt 2.250 Euro monatlich ergibt.
Beispiel 2:
Wenn ein Elternteil 1.800 Euro Anspruch hat und der andere 670 Euro, kann sich die Summe auf bis zu 2.500 Euro erhöhen, je nach Zuverdienst während der Teilzeitarbeit.
Beispiel 3:
In einem anderen Szenario, wo ein Elternteil 670 Euro und der andere 1.800 Euro Anspruch hat, kann die Gesamtsumme 1.935 Euro erreichen, abhängig vom Verdienst während der Partnerschaftsbonusmonate.
Für wen lohnt sich der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus ist besonders vorteilhaft für Eltern, die ohnehin planen, in Teilzeit zu arbeiten. Wenn beide Elternteile flexible Arbeitszeiten haben und ihr Einkommen im Rahmen der Vorgaben gestalten können, ist der Partnerschaftsbonus eine lohnenswerte Option.
Beantragung des Partnerschaftsbonus
Um den Partnerschaftsbonus zu beantragen, müssen Eltern die Bonusmonate in ihren regulären Anträgen angeben. Es ist auch möglich, diesen Bonus nachträglich zu beantragen. Die Elterngeldstelle benötigt Nachweise zur Arbeitszeit und zum prognostizierten Einkommen.
Die Bonusmonate werden zunächst vorläufig bewilligt. Nach der Inanspruchnahme müssen die tatsächlichen Einkünfte nachgewiesen werden, und es kann zu Rückzahlungen kommen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Wichtige Punkte zur Einhaltung der Voraussetzungen
Es ist unerlässlich, die Arbeitszeiten genau zu dokumentieren. Wenn zum Beispiel ein Elternteil in einem der Monate weniger als 24 Stunden arbeitet oder mehr als 32 Stunden, kann dies zur Rückzahlung des Bonus führen. Auch im Falle von Krankheit oder Urlaub müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Besonderheiten für Alleinerziehende
Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus ebenfalls beantragen, sofern sie die geforderten Arbeitszeiten einhalten. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn nur der alleinerziehende Elternteil die Teilzeitarbeit leistet.
Fazit
Der Partnerschaftsbonus bietet eine wertvolle Unterstützung für Eltern, die sich die Betreuung des Kindes partnerschaftlich aufteilen möchten. Mit einer genauen Planung und der Einhaltung der Bedingungen können Familien von diesem Bonus erheblich profitieren.
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