Neuregelungen beim Elterngeld ab April 2024: Wichtige Informationen für Eltern

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Neue Regelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024

Die Bundesregierung hat bedeutende Änderungen beim Elterngeld beschlossen, die ab dem 1. April 2024 in Kraft treten. Diese Regelungen betreffen in erster Linie die Einkommensgrenzen, die für den Bezug des Elterngeldes entscheidend sind. Ab diesem Datum wird die Einkommensgrenze für Elternpaare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze sogar auf 175.000 Euro.

Einkommensgrenzen: Was bedeutet das für Eltern?

Die neuen Einkommensgrenzen sollen dazu führen, dass nur Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen unter diesen Schwellenwerten weiterhin Anspruch auf Elterngeld haben. Dies gilt jedoch nur für Kinder, die nach dem 1. April 2024 geboren werden. Der Bezug des Elterngeldes wird fortan auch strenger reguliert.

Bezug des Elterngeldes

Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren werden, dürfen nur noch in einem der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Ein zweiter gemeinsamer Monat Basiselterngeld ist nicht mehr möglich. Nach dem 12. Lebensmonat ist ein gemeinsamer Bezug des Basiselterngeldes vollständig ausgeschlossen. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, gleichzeitig Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu beziehen.

Ausnahmen von den neuen Regeln

Eltern von Mehrlingen, frühgeborenen oder behinderten Kindern sowie Eltern, die ein behindertes Geschwisterkind unter 14 Jahren haben, sind von diesen neuen Regelungen ausgenommen. Sie können weiterhin unbeschränkt gemeinsam Basiselterngeld beziehen.

Wie können Eltern die neuen Regelungen nutzen?

Wenn Eltern gemeinsam mehr als einen Monat Elterngeld beziehen möchten, ist dies weiterhin möglich. Dies erfordert jedoch, dass ein Elternteil nicht das Basiselterngeld, sondern das Elterngeld Plus bezieht. Dabei gilt, dass aus einem Monat Basiselterngeld zwei Monate Elterngeld Plus werden.

Beispiel für die Anwendung der neuen Regelungen

  • Mutter: 1. bis 12. Lebensmonat – Basiselterngeld
  • Vater: 1. und 13. Lebensmonat – Basiselterngeld
  • 1. und 2. Lebensmonat – Basiselterngeld, 3. Lebensmonat – Elterngeld Plus, 4. bis 12. Lebensmonat – Basiselterngeld, 13. Lebensmonat – Elterngeld Plus

Die Veränderungen in den Einkommensgrenzen wurden ohne eine Dynamisierung festgelegt. Dies bedeutet, dass mit den jährlichen Inflationssteigerungen immer mehr Eltern von den neuen Grenzen betroffen sein werden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Einschränkungen beim Bezug des Elterngeldes die Gleichstellung gefährden, da die ursprüngliche Idee des Elterngeldes darin bestand, finanzielle Unabhängigkeit zu fördern.

Was geschah bei der Entscheidung über die Einkommensgrenzen?

Die Entscheidung zur Senkung der Einkommensgrenze wurde durch den Druck des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 ausgelöst. Die ursprünglichen Pläne sahen eine Senkung auf 150.000 Euro vor, doch nach intensiven Diskussionen wurde diese Zahl auf 200.000 Euro angepasst. Diese Änderungen sollten ab dem 1. April 2024 wirksam werden. Es wurde auch beschlossen, dass jeder Elternteil einen Monat Elterngeld allein in Anspruch nehmen muss, was bedeutet, dass der Bezug nicht gleichzeitig mit dem Partner erfolgen kann.

Die politische Debatte und die Reaktionen

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte ursprünglich eine drastische Senkung der Einkommensgrenzen vorgeschlagen, was auf viel Kritik stieß. Christian Lindner (FDP) äußerte, dass er kein Freund von Einkommensgrenzen sei und dass dies auch gegen die Gleichstellungspolitik gerichtet sei. Die Diskussion um die Einkommensgrenzen hat andere wichtige Reformen im Bereich des Elterngeldes in den Hintergrund gedrängt.

Was können Eltern unternehmen?

Eltern wird geraten, sich aktiv in die Diskussion um das Elterngeld einzubringen. Es ist wichtig, die Abgeordneten auf die Probleme aufmerksam zu machen, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Petitionen können unterstützt oder selbst eingereicht werden, um die Interessen der Eltern zu vertreten.

Petitionen und Bürgerengagement

Die Einreichung von Petitionen gegen die Absenkung der Einkommensgrenzen ist ein Weg, um auf die Anliegen der Familien aufmerksam zu machen. Die Stimmen der Betroffenen sollten in den politischen Diskurs einfließen. Es gibt auch bereits eine Petition, die zur Mitzeichnung bereitsteht.

Was ist die aktuelle Rechtslage?

Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes die festgelegten Grenzen überschreitet. Der Gesetzestext regelt dies klar in den Paragraphen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).

Beispiel zur Einkommensgrenze

Frau Müller ist als Lehrerin tätig, und ihr Partner arbeitet als Ingenieur. Zusammen erzielen sie ein Jahreseinkommen von über 300.000 Euro. Da sie diese Einkommensgrenze überschreiten, haben sie keinen Anspruch auf Elterngeld, was zu einer finanziellen Herausforderung in der Elternzeit führt.

Die Perspektiven für die Zukunft

Die Diskussion über die Einkommensgrenzen beim Elterngeld wird weiterhin geführt. Es ist wichtig, dass Eltern über ihre Rechte informiert sind und sich aktiv in den politischen Diskurs einbringen, um die Gleichstellung und die finanzielle Unterstützung für Familien zu sichern. Die Erhöhung der Väterbeteiligung und die Unterstützung der Mütter in der Elternzeit sind zentrale Themen, die auf der politischen Agenda stehen sollten.

Wichtige Links

Für weitere Informationen zu Themen rund um das Elterngeld und die aktuellen Regelungen, besuchen Sie auch diesen Artikel.

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