Elterngeld im Landkreis Trier-Saarburg
Allgemeine Informationen
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhalten können. Besonders im Landkreis Trier-Saarburg spielt es eine zentrale Rolle in der finanziellen Absicherung junger Familien. Hier sind einige wesentliche Aspekte, die Sie beachten sollten:
Wie beantrage ich Elterngeld?
Um Elterngeld zu beantragen, können Sie den Antrag auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen oder direkt im Krankenhaus beantragen. Alternativ können Sie auch den ElterngeldDigital Service nutzen, um den Antrag online zu erstellen. Denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben, bevor Sie ihn einreichen. Beachten Sie, dass der Antrag erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden kann.
Fristen und Rückwirkung
Das Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gewährt. Für Kinder, die ab dem 01.04.2024 geboren werden, gelten neue gesetzliche Regelungen, also achten Sie darauf, dass Sie das korrekte Formular nutzen, das auf den Geburtstermin abgestimmt ist.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes beträgt in der Regel 65% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei einem monatlichen Einkommen von weniger als 1.200 Euro kann dieser Prozentsatz erhöht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Einmalzahlungen und steuerfreie Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Zusätzliche Leistungen
Wenn Sie während Ihrer Elternzeit Mutterschaftsgeld beziehen, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet. Zudem gibt es einen Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes, wenn im Haushalt weitere Kinder leben, die unter drei Jahren sind.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus bietet Eltern die Möglichkeit, ihre finanzielle Unterstützung zu verlängern. Hierbei werden zwei Lebensmonate ElterngeldPlus für einen Lebensmonat Basiselterngeld gewährt. Zudem können bis zu vier zusätzliche Monate als Partnerschaftsbonus beantragt werden, wenn beide Elternteile in einem bestimmten Zeitraum erwerbstätig sind.
Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Während des Bezuges von Elterngeld ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jedes Einkommen, das Sie während des Bezugs erzielen, auf das Elterngeld angerechnet wird.
Beratungsangebote
Für detaillierte Informationen und persönliche Beratungen steht Ihnen die Elterngeldstelle im Landkreis Trier-Saarburg zur Verfügung. Aktuell erfolgen Beratungen vornehmlich telefonisch. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Ilse Lex für die Buchstaben A-K und Frau Karin Zingerling für die Buchstaben L-Z.
Wichtige Kontaktinformationen
Für die Beantragung von Elterngeld im Landkreis Trier-Saarburg erreichen Sie die Elterngeldstelle unter:
- Adresse: Metternichstraße 33a, 54292 Trier
- Telefon: (0651) 715-280
- E-Mail: [E-Mail Adresse]
Verwandte Informationen und Links
Für weiterführende Informationen, insbesondere zur Beantragung von Elterngeld, besuchen Sie bitte die offizielle Seite zum Elterngeld.
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